Dehoga-Streit: Klägerlegen Berufung ein
Hoteliers lassen im Haumann-Streit nicht locker: Kläger legen Berufung ein
Dehoga-Präsident Gereon Haumann kann aufatmen: Seine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029 ist rechtmäßig. Foto: Jens Weber
JEns Weber

Bad Kreuznach. Der rheinland-pfälzische Ableger des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) und sein Präsident Gereon Haumann hatten die juristische Auseinandersetzung wohl schon abgehakt. Doch jetzt hat sich eine Klägergemeinschaft von Hoteliers um den inzwischen aus dem Verband ausgeschlossenen Matthias Ganter (Traben-Trarbach) doch noch dazu durchgerungen, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bad-Kreuznach einzulegen.

Lesezeit 1 Minute
Obwohl die Klägergemeinschaft ein zentrales Ziel bereits erreicht sieht: Das Gericht habe ausgeführt, dass der Beschluss der Delegierten vom August 2018, Haumann vorzeitig für weitere acht Jahre von 2021 bis 2029 wiederzuwählen, gegen die Satzung des Dehoga verstoße.

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