Was tun, wenn in diesen heißen Sommertagen Wespen- oder Hornissennester gefährlich nah an Wohnbereichen für Angst und Schrecken sorgen? Der Wespen- und Hornissenbeauftragte des Landkreises, Joachim Bernd Keller aus Kirn, weiß Rat. Klar ist: Ausräuchern oder Zerstören sind verboten und stehen unter Strafe.
Hornissen beim Rockerclub: Da musste der Fachmann eingreifen

Wenn beim Auszug eines Hornissennests Schäden entstehen so wie im Fall an der Simmertaler Bergmühle, dann baut Kreisbeauftragter Keller den Bau mit Holzlatten und Heißklebepistole wieder zusammen, steckt alles in eine Kiste und hängt diese dann im Wald auf.
Sebastian Schmitt
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