Landgericht Bad Kreuznach
Hohe Haftstrafe für Betrug mit Anlagegeldern beantragt
Der angeklagte ehemalige Geschäftsführer (rechts) bespricht sich in einer Verhandlungspause mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Benito Bonn.
Christine Jäckel

Eine lukrative Anlage versprach ein 55-jähriger Versicherungsmakler seinen Kunden. Annähernd 800 000 Euro sammelten er und ein weiterer Makler ein, der die Gebärdensprache beherrscht. Unter den Geschädigten sind daher auch Gehörlose.

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In dem Betrugsverfahren um eine Firma, die den Anlegern eine attraktive Rendite aus Immobilieninvestitionen versprach, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten für den 55-jährigen ehemaligen Geschäftsführer beantragt.

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