Gericht: VW war nicht direkter Vertragspartner - Herbert Gilbert peilt nach Abweisung seiner Klage die nächste Instanz an
Herbert Gilbert aus Gebroth nimmt VW-Dieselgate ganz persönlich: Bloß nicht zu früh aufgeben
Heinz Gilberts Klage gegen VW wurde vom Landgericht abgewiesen. Der Rentner aus Gebroth will in die Berufung gehen. Foto: Christine Jäckel
christine häcke

Kreis Bad Kreuznach. Millionen Diesel-Fahrer hängen nach wie vor in der Luft – das Maßnahmepaket der Bundesregierung zur Vermeidung von Fahrverboten lässt Fragen offen und stieß in puncto Nachrüstung bei den Herstellern auf ein geteiltes Echo. Wie viele Käufer fühlte sich auch Herbert Gilbert aus Gebroth getäuscht, der sich 2014 einen VW Sharan TDI mit Euro-5-Dieselmotor zugelegt hatte.

Er reichte deshalb Klage beim Landgericht Bad Kreuznach auf Rückabwicklung und Erstattung des Kaufpreises ein. Am 5. Oktober verkündete die zweite Zivilkammer des Landgerichtes das Urteil: die Klage von Gilbert wird abgewiesen. Inzwischen liegt dem Rentner das Urteil schriftlich vor und er hat sich bereits entschlossen, Berufung einzulegen.

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