Nur ein Anklagepunkt von dreien aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im Herbst 2024 gegen zwei Soldaten wurde jetzt in einer Berufung erneut verhandelt. Archiv Christine Jäckel
Wegen eines Umweltdeliktes verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 30-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Angeklagte muss allerdings mit einem weiteren Verfahren wegen Tankbetrügereien im großen Stil rechnen.
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Der Staat ist nicht von Personalmangel ausgenommen, infolgedessen auch nicht die Staatsanwaltschaft, und das wirkt sich auch auf die Rechtsprechung aus. In einem Verfahren wegen Betrug und Bodenverunreinigung vor dem Landgericht Bad Kreuznach spielt dieser Umstand eine Rolle, denn er führt dazu, dass zunächst nur ein Teil der ursprünglichen Anklage, und der dann auch nur vorläufig, zu einem Abschluss gebracht werden kann.