Grundstückserschließung in Fürfeld in Privathand: Bauherr muss zahlen
Grundstückserschließung in Fürfeld in Privathand
Grundstückserschließung in Fürfeld in Privathand: Bauherr muss zahlen
Fürfeld. Mit dem Baugebiet „Im Bösen Morgen II“ setzte sich Fürfelds Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auseinander. Dabei handelt es sich um den eher seltenen Fall eines nicht qualifizierten Bebauungsplans.
Normalerweise enthält ein Bebauungsplan drei Aspekte: die Art der Nutzung, das Maß der Nutzung und die Erschließung. Fehlt einer dieser Punkte, im Fürfelder Fall die Erschließung, handelt es sich um einen nicht qualifizierten Bebauungsplan.
Die Gemeinde wollte nicht, dass ein Wirtschaftsweg als Erschließungsstraße genutzt wird.