Im Fokus steht das Onlinezugangsgesetz (OZG), das bereits 2017 vom Bund erlassen wurde. Das Gesetz zielt auf eine vollständige Digitalisierung der Dienstleistungen von kommunalen Verwaltungen für Bürger ab – regelt aber auch die internen Prozesse. Den riesigen Maßnahmenkatalog überblickt kaum jemand, für Bürger sollen aber vor allem Dienstleistungen wie das Beantragen von Ausweispapieren, die Kfz-Zulassung oder ein Bauantrag. Die gesamte Republik hängt zeitlich hinterher, aus den Kommunen gibt es dauerhaft Kritik: Bund und Ländern ließen standardisierte Vorgaben vermissen.
Was ist der Beschluss von 2023 wert?
Bei ihrer Anfrage stützt sich die Grünen-Fraktion auf einen Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom Januar 2023. Dieser sah vor, dass ab der „nächsten Stadtratssitzung regelmäßig in jeder ordentlichen Stadtratssitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt über den Sachstand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“ berichtet werden sollte. 19 Mitglieder stimmten damals für den von FDP eingebrachten Antrag mit Ja – einstimmig.
Seitdem ist es um die Umsetzung des OZG ruhig geworden, auch die beschlossenen Sachstandsberichte blieben aus. Die Grünen-Fraktion möchte daher wissen: „Wie wurde der Beschluss umgesetzt? Wo sind die entsprechenden Protokolle einsehbar?“ Außerdem interessiert man sich für den Projektstatus der im Vorfeld definierten Pilotprojekte zum Beispiel in den Bereichen von Bau-, Sozial- und Jugendamt. Aber auch im „Kundenkontakt“ will man Erfahrung bringen, wie weit man verwaltungsseitig ist – es geht um „Authentifizierung gegenüber der Behörde, An- und Ummeldung, Kfz-An-, Um- und Abmeldung, Erstellung, Verlängerung von Urkunden, Beantragung von Leistungen und Einsicht in laufende Vorgänge“.
“Umsetzung hapert vielerorts"
Im FDP-Antrag hieß es seinerzeit: „Digitale Verwaltung und E-Government sind in aller Munde. Jeder redet davon, doch die Umsetzung hapert vielerorts. Dabei ist eine digitale Verwaltung und der einfache Zugang zu Dienstleistungen der Verwaltung ein echter Standortvorteil“, so der Einleitungstext.
„Bereits im Jahre 2017 hat der Bund mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) eines der größten IT-Projekte in der Bundesrepublik gestartet. Laut Gesetz sind viele Leistungen der Verwaltung, festgehalten in einem Katalog, den Bürgern bereits bis Ende dieses Jahres digital zur Verfügung zu stellen. Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Unterstützung ein OZG-Projekt im Landesbetrieb Daten und Information (LDI) gestartet. Das Projekt stellt Empfehlungen zur Projektorganisation, organisatorische Hilfe wie Schulungen aber auch IT-Infrastruktur – wie die Antrags- & Prozessplattform (APP) – zur Verfügung“, so im Antrag weiter.
600 Leistungen aus dem Katalog
Die Umsetzung in Bad Kreuznach sei Aufgabe der Stadt. Um dieses für die Stadt und ihre Bürger sehr wichtige Projekt transparent zu machen und die Umsetzung begleiten zu können, beantrage die Fraktion der FDP die Erstattung eines Umsetzungsberichtes in regelmäßigen Abständen. „Aus dem Bericht muss hervorgehen, wie die Umsetzung organisiert wird, welche der circa 600 Leistungen aus dem Katalog des OZG bereits umgesetzt sind, welche gerade in der Umsetzung sind und welche in Planung sind. Darüber hinaus soll der Bericht den geleisteten und geplanten Mitteleinsatz darstellen“, geht aus dem Antrag der FDP weiter hervor.
Das OZG umfasst rund 575 OZG-Leistungen, die sich wiederum in circa 6000 Verwaltungsleistungen untergliedern. „Aktuell befinden sich über 60 Prozent der Verwaltungsleistungen in der Initialisierungs- und Umsetzungsphase“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums für Transformation und Digitalisierung.