Verfügbare Ferienwohnungen sorgen in Bad Kreuznach für eine Debatte über Wohnraumverteilung und Zweckentfremdung. Stefan Sauer. picture alliance/dpa
Leerstand trifft auf Ferienwohnungen: Im Stadtrat entbrannte eine hitzige Debatte, ob die Stadt Eigentümern Vorgaben machen soll. Sozialpolitische Brisanz prallt auf Warnungen vor Zwang und rechtlichen Hürden.
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Anders als in Landau oder Speyer wird es in Bad Kreuznach wohl keine Zweckentfremdungssatzung geben. Laut Verwaltung gibt es derzeit keinen unmittelbaren Nachweis für einen Wohnraummangel. Der Hauptausschuss stimmte deshalb mit elf Ja-Stimmen bei sieben Gegenstimmen dem Verwaltungsvorschlag zu, dem Stadtrat zu empfehlen, auf eine Zweckentfremdungssatzung zu verzichten.