Langenlonsheim – Dass die neue Fassung des Landesentwicklungsprogramms IV, besser bekannt als LEP IV, mittels sogenannter Öffnungsklauseln die Errichtung von Windkraftanlagen auch jenseits der zunächst festgelegten Vorrangflächen erleichtert, stößt auf die Kritik des Verbandsgemeinderates Langenlonsheim. Damit drohe eine „Verspargelung“ der Landschaft, so die Befürchtung. Eine geordnete Planung sei kaum möglich.
Zudem könnten die Abstände zur Wohnbebauung teilweise deutlich unter dem bis jetzt gültigen Mindestabstand von 1000 Metern liegen, warnte Fachbereichsleiter Michael Schimkus. Bürgermeister Wolfgang Zimmer erinnerte auch daran, dass es für eine ausufernde Windanlagenpolitik weder genügend Speicher noch ausreichend Einspeisungskapazitäten vorhanden seien. Dem Gremium müsse klar sein, so Zimmer, dass es nicht heißt, dass das Gehör findet, wenn wir dagegen sind.“
Wo Risiken sind, gibt es auch Chancen. Denn andererseits eröffnet die Teilfortschreibung des LEP IV im Bereich Erneuerbare Energien der VG aber auch Möglichkeiten. Denn die vom VG-Rat gewünschte Windkraftfläche in Windesheim, die die im Vergleich zum LEP IV niedrigere Planungsebene der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe noch abgelehnt hatte, könnte mit dem neuen LEP IV nun vielleicht doch noch realisiert werden – eben wegen der kritisierten Öffnungsklauseln.
Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim entschied sich deshalb nach eingehender Diskussion, in ihrer Stellungnahme den LEP IV weder abzulehnen, noch ihm zuzustimmen. Stattdessen – so lautete der Vorschlag der CDU-Fraktion – wird die Verwaltung beauftragt, die aktuellen Beschlussfassungen zu den Flächen für Windkraft und Fotovoltaikanlagen zusammenzufassen, sie aufzuarbeiten und diese dem Ministerium zuzuleiten. Dieser Vorschlag wurde einstimmig mit elf Ja-Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen. Camilla Härtewig