Die vorgezogene Wiederwahl Gereon Haumanns war wohl rechtens - Doch unter den Hoteliers gärt es weiter
Gericht stärkt Dehoga-Präsident den Rücken: Die vorgezogene Wiederwahl Gereon Haumanns war wohl rechtens
Dehoga-Präsident Gereon Haumann kann aufatmen: Seine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029 ist rechtmäßig. Foto: Jens Weber
JEns Weber

Bad Kreuznach. Alles spricht dafür, dass Gereon Haumann bis 2029 Präsident des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) bleiben wird. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach ließ am Mittwoch kaum Zweifel daran, dass sie die Klage von 20 Hoteliers gegen seine vorzeitige Vertragsverlängerung abweisen wird. Sie will ihr Urteil am 12. Dezember verkünden.

Haumann zeigte sich erleichtert und sehr froh darüber, „dass das, was unsere Gremien in aller Offenheit entschieden haben“, Bestand habe. Er hoffe, „dass diejenigen, die über Monate versucht haben, die Person zu problematisieren, damit jetzt aufhören“, ergänzte Dehoga-Anwalt Rolf Bietmann (Köln).

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