Bei Ortsbegehung stellte Verwaltungsgericht klar: Abstandsgebote wurden nicht eingehalten - Urteil folgt in etwa 14 Tagen
Gericht mit klarer Auffassung: Pall-Hallenbau in Bad Kreuznach war rechtswidrig
Bei einer Ortsbegehung mit Verwaltungsrichter Georg Theobald (links) wurde die Lage des Wohnhauses an der Planiger Straße unter die Lupe genommen. Bauamtsleiter Klaus Christ, Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann und Nicola Trierweiler vom Rechtsamt vertraten die Sicht der Stadt. Die OB-Kandidaten Silke Drees (rechts) und Emanuel Letz (nicht im Bild) waren auch vor Ort.
Cordula Kabasch

Sieg auf ganzer Linie: Die  Eheleute Haag, deren Haus und Garten durch den Pall-Hallenbau geradezu eingemauert worden sind, konnten am Mittwoch erst einmal aufatmen. Bei einem Ortstermin kam das Verwaltungsgericht Koblenz zu dem Schluss, dass der Bau so nicht realisiert werden durfte.

Obwohl es noch kein Urteil im Fall der rechtlich umstrittenen Pall-Halle an der Planiger Straße in Bad Kreuznach gab, stellte das Verwaltungsgericht Koblenz bei einer Ortsbegehung seine Rechtsauffassung sehr eindeutig dar. Demzufolge ist die Baugenehmigung rechtswidrig und muss aufgehoben werden.

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