Der Vater hat mit seiner Berufung Erfolg: Da er das Rauschmittel verordnet bekommt, tritt das Gericht von den Nachweisen zurück.
Ein 44-jähriger Meisenheimer hatte Erfolg mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Sobernheim. Das Gericht hatte ihn im Februar zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Als Auflage sollte der Meisenheimer in regelmäßigen Abständen Nachweise bringen, dass er keine Betäubungsmittel konsumiert.