Was die Politik nicht vermochte, muss nun ein ordentliches Gericht klären: Der Bosenheimer Ortsbeirat geht juristisch gegen den faktischen Schließungsbeschluss für das Freibad im Stadtteil vor. Eine entsprechende Klageschrift hat der Bad Kreuznacher Verwaltungsrechtler Herbert Emrich am 23. August beim zuständigen Verwaltungsgericht in Koblenz eingereicht. Damit hat ein jahrzehntelanger Streit nun die finale Eskalationsstufe erreicht.
Aktualisiert am 25. August 2022 18:52 Uhr
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Die Ansatzpunkte der Klage sind schnell zusammengefasst. Nummer eins: Laut rechtlicher Bewertung von Emrich und dem Ortsbeirat ist der Betrieb des Freibades durch die Bad-Gesellschaft, einer Tochter der städtischen Holding BGK, keine freiwillige Aufgabe, sondern eine durch den 1969 geschlossenen Eingemeindungsvertrag garantierte Pflichtaufgabe.