Landgericht verurteiltDemonstrantenzu Geldstrafe
Geldstrafe nach prorussischer Kundgebung: Den öffentlichen Frieden durch „Z“-Zeichen gestört
Christine Jäckel

Innenministerin Nancy Faeser wird nicht als Zeugin zur Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach geladen. Diesen Hilfsbeweisantrag hatte Rechtsanwalt Ludwig Bock, Verteidiger eines 54-jährigen Mainzers, in seinem Schlussvortrag gestellt, in dem er im Übrigen einen Freispruch für seinen Mandanten beantragte.

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Die Kammer kam zu einem anderen Ergebnis: Sie verwarf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom Januar 2023. Damit hat der Schuldspruch der ersten Instanz Bestand und der Mann muss wegen Billigung von Straftaten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 60 Euro zahlen.

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