Verfassungswidriger Inhalt
Geldstrafe für Hakenkreuz aus Regenbogenflaggen
Das Posten eines Hakenkreuzes ohne eine ausdrückliche Verurteilung der nationalsozialistischen Ideologie ist strafbar. Dafür verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 60-Jährigen zu einer Geldstrafe.
Uli Deck. picture-alliance/ dpa/dpaweb

Ein 60-jähriger Elektriker postete auf Facebook eine Collage aus Regenbogenfahnen, die zusammen ein Hakenkreuz bilden. Dafür sollte er eine Geldstrafe von 2500 Euro zahlen. Im Berufungsverfahren erreichte er eine deutliche Reduzierung der Strafhöhe.

Am Landgericht Bad Kreuznach wurde am Mittwoch über mehr verhandelt als eine Geldstrafe wegen eines verfassungswidrigen Facebook-Posts. Es ging um die Grenzen der Meinungsfreiheit, um das bewusste Spiel mit Symbolen – und um die Frage, ob ein Mann wirklich nicht wissen konnte, was er da veröffentlichte.

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