Die Lage der, aus der Ferne zunächst wie ein kleinkindlicher Torso erscheinenden Puppe, führte zu einigen Irritationen bei Triebfahrzeugführern und Fußgängern auf dem parallel verlaufenden Gehweg. Die Bundespolizei wurde über den Sachverhalt informiert und Polizeibeamte entfernten die Puppe aus dem Gleisbereich.
Es wurde niemand verletzt und es entstanden keinerlei Schäden. Dennoch bedeutet das Bereiten von Hindernissen einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei Kaiserslautern nochmals darauf hin, dass ein unbefugtes Betreten der Gleise zu lebensgefährlichen Verletzungen bis hin zum Tode führen kann. Regionalbahnen haben aufgrund ihrer großen Masse einen Bremsweg von mehreren 100 Metern. Zudem sind sie erst spät zu hören und auch mit Blick auf ihre Geschwindigkeit nicht zu unterschätzen. red
Wichtige Hinweise hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de nachzulesen.