Kommunaler Vollzugsdienst hat seine Arbeitszeiten ausgedehnt: Gebote und Verbote werden überwacht: Kommunaler Vollzugsdienst in Kreuznach hat Arbeitszeiten ausgedehnt
Kommunaler Vollzugsdienst hat seine Arbeitszeiten ausgedehnt
Gebote und Verbote werden überwacht: Kommunaler Vollzugsdienst in Kreuznach hat Arbeitszeiten ausgedehnt
Szenenaufnahme von der Demonstration in Bad Kreuznach am 5. April: In Corona-Zeiten wird es keinen „Fridays-for-Future“-Menschenzug in der Stadt geben. Foto: Christoph Erbelding Christoph Erbelding
Bad Kreuznach. „In Zeiten wie diesen ist die Gesunderhaltung der Bevölkerung das wichtigste Gebot. Auch das mit hohem Verfassungsrang ausgestattete Demonstrationsrecht muss daher etwas in den Hintergrund treten“, sagt der Bad Kreuznacher Ordnungsdezernent Markus Schlosser. Wichtig sei nun, dass die Bevölkerung auch die Gebote und Verbote einhält.
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Nach der Allgemeinverfügung des Kreises zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen sind Veranstaltungen ohne Ausnahmen untersagt. Darunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Die für Freitag geplante Demonstration von „Fridays for Future“ ist daher nicht möglich; ebenso wenig die Mahnwache gegen Rassismus (Netzwerk am Turm) und die Mahnwache gegen Altersarmut (AfD).