Bei einer Videokonferenz mit Landrätin Dickes und der Stabsstelle Corona ergeht der Appell: An die Regeln halten und fürs Impfen werben
Gastronomen froh über Wahl zwischen 2 G und 3 G – Appell an Kreuznacher Landrätin und Stabsstelle Corona
Coronavirus
In diesem Cafe gilt die 2G-Regel. Foto: Swen Pförtner/dpa
Swen Pförtner/dpa. dpa

Kreis Bad Kreuznach. Leichtes Aufatmen geht durch die Gastronomie- und Hotellerie-Branche. Mit der Corona-Regel 2 G plus entfallen die größten Hemmnisse bei der Bewirtung und Beherbergung.

Zugleich haben die Gastgeber die Möglichkeit, den Zutritt im Rahmen der Verordnungen selbst zu regulieren: 2 G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt bekommen, 2 G plus erweitert den Kreis um bis zu 25 negativ Getestete. Masken- und Abstandspflicht entfallen dann in den Räumlichkeiten. Entscheidet sich ein Betreiber für die 3 G-Zugangsregel oder lässt er bei 2 G plus mehr als 25 „Sonstige“ ein, greifen automatisch wieder die Abstandsregeln und Mindestquadratmeterzahlen.

Für getestete Mitarbeiter, etwa im Service, gilt schon bei 3 G keine Maskenpflicht. Allerdings behalten einige Betriebe diese dennoch bei, um allen Beteiligten ein Sicherheitsgefühl zu geben, wie berichtet wurde. Die Kontakterfassung in der Gastronomie habe bislang noch in keinem Fall zur Notwendigkeit einer Nachverfolgung geführt, berichtete Ron Budschat, der Leiter der Stabsstelle Corona. Sie sei allerdings im Zeichen von 2 G plus weiter zwingend und wichtig. In diesem Zusammenhang erging ein Hinweis: Ist ein Betrieb an das Luca-Erfassungssystem angeschlossen, dürfe der entsprechende Scan-Strichcode nicht pauschal an der Eingangstür stehen – sondern muss an jeden einzelnen Tisch.

„Ich dachte, wir hätten es hinter uns“, sagte Landrätin Bettina Dickes zur Begrüßung der knapp 30 Teilnehmer an der Videokonferenz. Doch zahlreiche Anfragen und Unsicherheiten in den Branchen hatten sie dazu bewogen, zu dieser Informations- und Fragerunde einzuladen. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass 99 Prozent der Betriebe sich an die Regeln halten. Allerdings sei manches nicht unkompliziert, „und nicht jeder kann ein Verwaltungsstudium haben“. Dennoch gibt es wenig Verständnis und keine Toleranz gegenüber schwarzen Schafen, die durchaus namentlich bekannt seien: „Wir müssen da sehr deutlich werden, sonst leiden am Ende alle darunter“, betonte die Landrätin. Klar war auch, dass sich die Bedingungen ändern, falls einmal die höheren Warnstufen 2 oder 3 in Kraft treten müssen.

Erleichtert und hoffnungsvoll äußerte sich Gereon Haumann, der Landesvorsitzende des Branchenverbands Dehoga: „Wir haben als Branche das Handwerkszeug dazu, fast wieder Geschäft wie vor Corona zu machen.“ Er schob einen eindringlichen Appell nach: „Haltet euch an die Regeln!“ Denn es wäre ein Super-GAU, wenn in einem Betrieb etwas passiere. Zugleich dankte der Dehoga-Vorsitzende der Kreisverwaltung mit allen zuständigen Stellen und Personen für ihr konstruktives und pragmatisches Handeln in der Corona-Krise. Haumann unterbreitete zudem ein Angebot: Am 1. Oktober steht der Impfbus von 10 bis 18 Uhr vor dem Dehoga-Zentrum – für alle und ohne Anmeldung. Haumann lobte die „große Flexibilität“ der aktuellen Regelungen.

Geklärt wurden auch Details: Wie verhält es sich, wenn ein Betrieb völlig getrennte Nebenräume hat? Wie mit der Luca-App bei längeren Hotelaufenthalten verfahren? Wie umgehen mit dem Datenschutz bei Reservierungskalendern? Was ist mit Veranstaltungen im Inneren bei Warnstufe 2 oder 3? Dazu sagte Dickes: „Die Warnstufen schränken nicht die Geimpften und Genesenen ein.“ Und weiter: „Werben Sie fürs Impfen. Dann hoffe ich, dass wir den Winter gut überstehen.“ Rainer Gräff

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