Neues Gesetz greift
Ganztagsförderung: Keine ungetrübte Freude für Eltern
Nach der Schule ist vor der Betreuung - bald auch in der Ferienzeit. Doch das Ganztagsförderungsgesetz hat seine Tücken.
Nach der Schule ist vor der Betreuung - bald auch in der Ferienzeit. Doch das Ganztagsförderungsgesetz hat seine Tücken.
Soeren Stache. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Klingt gut, hat aber seine Tücken: Das Ganztagsförderungsgesetz, kurz GaFöG genannt, tritt ab dem kommenden Schuljahr in Kraft. Damit ist auch der Kreis gefragt, der die Betreuung in den Schulferien organisieren muss. 

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Eine Entlastung für Eltern, die aber ihren Preis hat, bringt das Ganztagsförderungsgesetz GaFög der Landesregierung. Es bedeutet den Anspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung – auch in Teilen der Ferien. Begonnen wird zunächst mit den neuen Erstklässlern, jedes Jahr kommt eine Klassenstufe hinzu bis zum „Vollausbau“ im August 2029.

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