Landesbetrieb Mobilität und Stadt wollen sich jetzt über Querung einigen
Für vierspurigen Ausbau der B 428 in Bad Kreuznach besteht Baurecht: Unterführung für Fußgänger?
Die Pläne für den vierspurigen Ausbau der B 428 zwischen Bauhaus-Kreisel und Bosenheimer Straße gibt es längst. Stadt und LBM wollen nun klären, wie Fußgänger und Radfahrer dann sicher über die Straße kommen. Foto: Harald Gebhardt
Gebhardt

Für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 428 zwischen dem Bauhaus-Kreisel und dem Kreisverkehr an der Bosenheimer Straße im Osten von Bad Kreuznach besteht nach den Worten von Friedbert Lohner vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach Baurecht. „Wir als LBM könnten bauen“, erklärte er jetzt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr.

Das Thema war dort aufgeschlagen, da die CDU-Fraktion in der jüngsten Stadtratssitzung den Antrag für einen solchen Ausbau gestellt hatte. Der wurde an den Fachausschuss verwiesen. Und da der LBM-Mann ohnehin wegen der Vorstellung des Verkehrsgutachtens zu einer Ost-West-Entlastungsstraße (wir berichteten) an der Sitzung teilnahm, handelte man den CDU-Antrag gleich mit ab.

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