Wahrzeichen Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde liegt bislang kein Antrag des neuen Eigentümers vor
Für Gastro-Pläne gibt es noch keinen Antrag: Brückenhaus leidet unter dem Stillstand
Das Kreuznacher Wahrzeichen steht schon lange leer. Foto: Harald Gebhardt
Gebhardt

Bad Kreuznach. Ein trauriges Bild bietet nach wie vor das Kreuznacher Wahrzeichen, das Brückenhaus auf der Alten Nahebrücke, Mannheimer Straße 94. Das 1609 erbaute Gebäude mit der Schwedenkugel aus dem Dreißigjährigen Krieg im Mauerwerk steht schon seit Jahren leer. Zwar deutet sich bei einem Blick ins Innere durchaus an, dass demnächst wieder Leben in die frühere Weinstube einziehen soll, doch das war es dann auch schon.

Im vergangenen Sommer hat der Binger Bauunternehmer und Investor Klaus Endemann den dreigeschossigen Fachwerkbau gekauft. Der neue Eigentümer, der Spaß an historischen Objekten hat und sich in Bingen bereits mit mehreren ähnlichen Projekten einen Namen gemacht hat, will das Gebäude sanieren und in dem Brückenhaus hochwertige Gastronomie anbieten.

Doch seitdem hat man nichts mehr davon gehört. Weder beim Stadtbauamt noch bei der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Kreuznacher Kreisverwaltung liegen entsprechende Anträge dazu vor. Auch über Winter stand das Brückenhaus weiter leer. Das Gebäude mit seiner wechselhaften Geschichte und an markanter Stelle im Stadtbild droht weiter Schaden zu nehmen, befürchten viele.

Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage des „Oeffentlichen“ mitteilt, hat die Denkmalschutzbehörde Mitte des vergangenen Jahres auf Anregung des Investors ein Informationsgespräch mit diesem zur angedachten Nutzung des Brückenhauses geführt. Dabei wurde die Besonderheit des Brückenhauses als Kulturdenkmal der Stadt und der damit einhergehenden Erhaltungspflicht deutlich gemacht.

Bis heute liegt der Denkmalschutzbehörde aber kein Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Die Kreisverwaltung wird den Eigentümer erneut auf die gesetzliche Erhaltungspflicht des Kulturdenkmals hinweisen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten. Darüber hinaus erfolgt – wie in anderen Denkmalschutzfällen – eine gezielte Anfrage, wann mit einem Nutzungskonzept zu rechnen ist“, so Kreissprecher Benjamin Hilger.

Von unserem Redakteur Harald Gebhardt

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