Oeffentlicher Anzeiger
Für Abzocke ins Gefängnis: Trio stellte falsche Rechnungen aus

Mit einer schlauen Masche bereicherten sie sich um 70 000 Euro. Sie verschickten fingierte Rechnungen und die Adressaten bezahlten im guten Glauben, damit ihr Patent oder ihre Marke durch einen Eintrag in ein amtliches Register zu sichern. Das Landgericht verurteilte drei Männer aus dem Mainzer Raum nun zu Freiheitsstrafen. 

Von unserer Reporterin Christine Jäckel

Bad Kreuznach. Mit betrügerischen Zahlungsaufforderungen für die Eintragung von Marken und Patenten in ein Register hatten sich drei 29, 35 und 37 Jahre alte Männer aus dem Raum Mainz rund 71 000 Euro erschwindelt. Das Trio hatte Unterstützung durch einen vierten Mann, der im Kreisgebiet wohnt, außerdem eröffneten die Täter unter anderem Konten bei Kreditinstituten in Kirn und Bad Kreuznach, auf die ein Teil der Zahlungen floss.

Von den Adressaten wurden Beträge zwischen 890 Euro und 4480 Euro verlangt für die Eintragung von Schutzrechten in ein nicht amtliches Register, dass tatsächlich nie erstellt wurde. Das Schreiben war so formuliert, dass viele Empfänger irrtümlich annahmen, eine Zahlungsaufforderung von einer Behörde erhalten zu haben. In 65 Fällen hatten die Betrüger mit dieser Masche Erfolg, in elf Fällen blieb es bei einem Versuch. Nach einem Vorfall in Österreich, wo zwei Bandenmitglieder vorübergehend festgenommen worden waren, als sie Geld von einem Konto abheben wollten, hatten sich die Betrüger zudem Tausender Briefe entledigt.

Die zweite Strafkammer des Landgerichtes verurteilte die drei Haupttäter wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Freiheitsstrafen, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der 29-Jährige, der nach Überzeugung des Gerichtes Kopf der Bande war, muss seine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verbüßen. Der 37-jährige Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt, der 35-jährige Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten. Der vierte Angeklagte, in dessen Wohnung sie die Abzockerbriefe gedruckt und kuvertiert hatten, wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt.

Bei der Prozesseröffnung am 23. Mai saß noch ein fünfter Mann mit auf der Anklagebank. Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Bruno Kremer hatte das Verfahren gegen ihn wegen seiner geringen Tatbeteiligung gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt.

In einem Anklagepunkt wurde der 29-Jährige frei gesprochen: sein 37-Jähriger Kompagnon hatte ihn beschuldigt, dass er ihn geschlagen und eine Nacht in seiner Wohnung eingesperrt hatte, um ihn am Aussteigen aus dem Schwindelgeschäft zu hindern. Der 37-Jährige hatte angegeben, dass er von seinen beiden Partnern zu Anfang im Glauben gelassen wurde, es handele sich um ein seriöses Geschäft.

„In dieser Darstellung gab es zu viele Widersprüche und die übergroße Angst des Angeklagten vor seinen Mitangeklagten ist von den Zeugen in keinster Weise bestätigt worden“, erläuterte Richter Kremer. Im Gegenteil waren Fotos von einer Geburtstagsparty des 29-Jährigen aufgetaucht, auf denen der 37-Jährige zu sehen war, der trotz der vermeintlich vorangegangenen Misshandlung in bester Laune mitfeierte.

Das Gericht sah auch den 27-jährigen Helfershelfer als überführt an, der nicht gewusst haben will, dass es bei den Druckaufträgen um kriminelle Machenschaften ging. Als Bewährungsauflage soll der 35-jährige Angeklagte 2500 Euro an die Staatskasse zahlen, der 37 Jahre alte Angeklagte soll 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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