Wegen des Überfalls auf einen Bad Kreuznacher Juwelierladen im August 2013 verurteilte das Landgericht einen vorbestraften 38-jährigen litauischen Staatsbürger zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Christine Jäckel
Es ist ein spätes Urteil, und die Beweislage wurde wegen der verstrichenen Zeit nicht einfacher. So konnte die ursprüngliche Anklage des versuchten Mords nicht nachgewiesen werden. Zwar wurde niemand verletzt, die Opfer jedoch nachhaltig beeinflusst.
Lesezeit 3 Minuten
Am Jahrmarktsmontag, dem 19. August 2013, fielen in einem Juweliergeschäft in der Bad Kreuznacher Fußgängerzone Schüsse. Ein Tätertrio wollte dort Beute machen, musste aber mit leeren Händen die Flucht ergreifen. Im März 2025 konnte in Österreich einer der drei mutmaßlichen Täter gefasst werden.