Und das trotz aller Argumente, die in der Sitzung vor zwei Wochen ebenso einstimmig zur Ablehnung der Erhöhung geführt hatten, vor allem der Tatsache, dass diese Erhöhung der Steuer zwar für sich und pro Haushalt keine große Summe ausmachen werde – die Rede ist mal von 25, mal von 35 Euro – aber eben im Zusammenspiel mit diversen anderen Teuerungen einen Beitrag zur stetig wachsenden Belastung der Bürger darstelle. So hatte es beispielsweise Judith Dröscher, Chefin der Sozialdemokraten im Rat, betont.
Auch die Freidemokraten um Thomas Bursian hatten die Anhebung abgelehnt, nun vollziehen sie jedoch die Volte rückwärts. Sie stimmten der Erhöhung einstimmig zu, ebenso die CDU und die FWG, die sich Mitte Mai noch vehement gegen die Erhöhung ausgesprochen hatten.
Es sollte nur ein Zeichen sein
In einer gemeinsamen Erklärung heißt es nun, man habe mit der zunächst beschlossenen Ablehnung „ein Zeichen des Widerstandes setzen“ wollen.
Was dann folgt, dürften insbesondere die Parteifreunde der SPD und FDP in Mainz und Berlin nicht gerne hören: „In Rheinland-Pfalz ist seit vielen Jahren die kommunale Finanzausstattung unzureichend“, und außerdem sei Rheinland-Pfalz eines der am höchsten verschuldeten Länder der Bundesrepublik. Immer mehr Aufgaben würden von Berlin und Mainz beschlossen, ohne dass vor Ort für eine ausreichende Finanzierung zu sorgt werde.
„Wir laufen zwangsläufig in einen unausgeglichenen Haushalt, werden in der Folge gezwungen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 500 zu erhöhen und müssen unsere Bürger in dieser zurzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage zusätzlich belasten,“ heißt es in der Kirner Erklärung. Und es wird auch darauf hingewiesen, dass diese lokale Erhöhung nicht das Ende der Fahnenstange sein werde – im Jahre 2025 sei mit den neuen Grundsteuerwerten zu rechnen, die würden bei den Bürgern zu einer stärkeren Belastung führen.
Land und Bund müssten mehr beitragen
„Diese Situation ist für uns alle sehr frustrierend. Mit unserer Ablehnung wollten wir darauf hinweisen, dass es höchste Zeit wird gegenzusteuern,“ so die Kirner Politiker. Es müssten vor allem die kommunalen Pflichtaufgaben vor Ort von Bund und Land besser besser mitfinanziert werden.
Mit der Ablehnung der Erhöhung sei der Etat für 2024 aus Perspektive der Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig gewesen. Das hätte bei jeder noch so kleinen freiwilligen Ausgabe bedeutet, dass sie bei der Aufsicht in Trier angefragt werden müsste. Die Stadt Kirn habe für Aufgaben in der Jugendhilfe, dem Sport und der Kultur 260000 Euro eingeplant gehabt – hinzugekommen wären die Kosten für die Beseitigung der Flutschäden in Kirn-Sulzbach. Dass es hier zu Verzögerungen oder gar Absagen komme, könne man gegenüber den Bürgern nicht verantworten. Das wäre ein Schaden für jeden Bürger, der „wesentlich höher als die finanzielle Mehrbelastung durch die anstehende Erhöhung der Grundsteuer B“ zu werten sei.
Zudem sei man laut Gemeindehaushaltsverordnung auch rechtlich gezwungen, einen ausgeglichenen Etat vorzulegen. Dazu gehöre es, alle Einnahmepotenziale auszuschöpfen, also auch die Grundsteuer B. Deswegen habe die Kommunalaufsicht auch nach dem Ablehnungsbeschluss umgehend ein „Drohschreiben“ nach Kirn geschickt.