Munition und eine Übungshandgranate fanden Polizeibeamte bei einer Hausdurchsuchung. Dabei handelte es sich nicht wie vermutet, um Kriegswaffen, weshalb der Beschuldigte freigesprochen wurde. dpa
Ein 47-Jähriger war in den Verdacht geraten, Munition für Kriegswaffen zu besitzen. Bei Nachermittlungen wurde festgestellt, dass der Sportschütze alle erforderlichen Genehmigungen hat, weshalb er nun freigesprochen wurde.
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Mit einem Freispruch der Kategorie „erster Klasse“ endete das Verfahren gegen einen 47-jährigen Handwerker aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim, dem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen worden war. Bei einer Durchsuchung hatten Polizeibeamte Munition und eine Übungshandgranate im Haus des 47-Jährigen gefunden.