Mit E-Mails terrorisiert
Frau aus der VG Lalo-Stromberg wurde massiv gestalkt
Von Nachstellung oder Stalking durch Partner sind in aller Regel Frauen betroffen. Oft ist der psychische Druck mit gravierenden Einschränkungen verbunden.
Archiv Christine Jäckel

Mit einem täglichen Bombardement an E-Mails setzte ein 49-Jähriger seine Ehefrau unter Druck, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.

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Über einen langen Zeitraum verfolgte ein 49-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg seine getrennt von ihm lebende Ehefrau tagtäglich mit einer Flut von E-Mails. Der PC-Techniker veröffentlichte zudem im Internet ein privates Foto von ihr. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Sklavenvertrag mangels Harmonie nicht unterschrieben

Außerdem erhielt er die Auflage, einen Betrag von 10.800 Euro in monatlichen Raten an den Verein „Frauen helfen Frauen“ Bad Kreuznach zu zahlen. Als weitere Auflage für die dreijährige Bewährungszeit ordnete das Gericht an, dass der 49-Jährige jeglichen Kontakt zu seiner Noch-Ehefrau unterlassen muss. Das Verfahren wurde in einem zweiten Anklagepunkt eingestellt. Dabei ging es um einen Erpressungsplan, den der 49-Jährige 2024 mit seiner damaligen Freundin ausgearbeitet haben soll. Zu diesem Zeitpunkt war seine Ehefrau bereits aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Das Paar hatte sich über ein Internet-Erotikportal kennengelernt, es traf sich, dass beide Vorlieben für SM-Spiele hatten. Einen Sklavenvertrag, den der Angeklagte irgendwann aufsetzte, unterzeichnete die Freundin jedoch nie.

„Dafür muss Harmonie da sein, und ich konnte ihm nicht geben, was er brauchte“, berichtete die Ex-Freundin. Zu Anfang habe sie alles durch die rosarote Brille gesehen und sei sehr verliebt gewesen. Mit der Zeit offenbarte ihr neuer Freund jedoch, dass er durch die Trennung von seiner Ehefrau nach wie vor unter starkem psychischem Druck stand. Seine Stimmung konnte von jetzt auf gleich kippen, er drohte mehrmals sich umzubringen, und er wurde aggressiv und ausfallend seiner Freundin gegenüber. Schließlich soll er von ihr verlangt haben, dass sie von ihrem Ex-Mann das Kapital für eine Firmengründung besorgt. Die Zahlung sollte eine Wiedergutmachung für die Ideen sein, die seine Freundin in ein geschäftliches Projekt ihres Ex-Mannes eingebracht hatte.

Frauen häufig von psychischer Gewalt durch Partner betroffen

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der 49-Jährige bei einem Bekannten nachgefragt haben, ob er ihm Schläger vermitteln könne. Zu weiteren Schritten kam es nicht, die Ex-Freundin zog im Oktober 2024 bei einem Besuch die Reißleine. Da ihr Freund sich teils wahnhaft, teils äußerst aggressiv zeigte, verständigte die 43-Jährige die Polizei, die den Angeklagten in eine psychiatrische Klinik brachte. Weil der 49-Jährige diese Vorwürfe bestritt und es für einen konkreten Tatplan keine Beweise gab, beantragte Staatsanwältin Dihya Belhadj die Einstellung des Anklagepunktes im Hinblick auf die mögliche Verurteilung wegen der Nachstellung zulasten der Ehefrau. Diesen Vorwurf hatte der PC-Techniker eingeräumt, was die Beweisaufnahme verkürzte. Richter Eugen Birnbaum berücksichtigte auch, dass die Trennung den Angeklagten stark belastet hat.

„Ich halte Sie andererseits für einen hochgefährlichen Menschen. Die beiden Frauen waren sehr stark, aber sie waren auch sehr getroffen durch Ihre Vorgehensweise und Ihr Verhalten“, begründete der Richter sein Urteil. Die Strafaussetzung zur Bewährung sei ihm in seinem Fall schwergefallen. Aus Sicht des Richters besteht Anlass zur Sorge, dass der 49-Jährige versuchen könnte, den Frauen zu schaden. Die monatliche Rate an den Verein soll ihn daran erinnern, dass er sich von ihnen fernhalten soll. „Nachstellungen führen oft dazu, dass Frauen sich etwas antun. In vielen Fällen ist diese Form der Gewalt mit dramatischen Einschnitten für die betroffenen Frauen verbunden“, unterstrich Richter Birnbaum. Er gab dem Angeklagten mit auf den Weg, dass er bei einem Verstoß gegen die Kontaktsperre die Bewährung umgehend widerrufen werde.

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