Von Carsten Zillmann und Dominic Schreiner
Die Bundesregierung hat deren Aufnahme mit einer Änderung der Beschäftigungsordnung erleichtert. „Seit dem 1. August sind die Hürden für Praktika gesenkt worden“, berichtet Raimond Meiborg, der Migrationsbeauftragte des Jobcenters in Bad Kreuznach.
Prinzipiell können Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge schon nach drei Monaten ein Praktikum aufnehmen. Bisher warteten Bewerber neun Monate, geduldete Personen sogar ein ganzes Jahr. Außerdem fällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit bei vier speziellen Praktikatypen gänzlich weg. Die Arbeitserlaubnis für Pflichtpraktika (im Rahmen der schulischen Ausbildung), bis zu dreimonatigen Praktika zur Berufsorientierung, studienbegleitenden Praktika sowie Praktika zur Berufsausbildungsvorbereitung kann dementsprechend leichter erteilt werden. Meiborg und seine Kollegen begrüßen die Maßnahmen.
„Es macht es für die Menschen einfacher“, sagt er. Seine Stelle hilft auch bei der Antragstellung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Auch hierzu nutzt die Behörde Praktika. „Zuletzt hatten wir zwei Syrer hier“, erzählt Meiborg, „die in Ägypten studiert haben und sämtlich Zeugnisse vorlegen konnten.“ Das sei aber die Ausnahme. „In der Regel fehlen Belege und sind auch nur schwierig zu beschaffen“, sagt Raimond Meiborg. „Die Kommunikation in den Heimatländern wird teilweise vorsätzlich gestört. Deutschland ist aber ein Papierland, und wir brauchen die Unterlagen.“ Fehlen die Urkunden, werden die Fähigkeiten der Bewerber geprüft. „Bei Handwerkern ist das vergleichsweise einfach“, weiß der Migrationsbeauftragte.
Handwerkskammern können die Qualifikation überprüfen. In anderen Feldern, beispielsweise den kaufmännischen Berufen, sind Praktika eine Möglichkeit. „Wenn die Sprachbarriere erst einmal überwunden ist, kann man in den Betrieben natürlich feststellen, ob die nötigen Kompetenzen grundsätzlich vorhanden sind.“
Regelung wirkt wie Arbeitsverbot
Integration über Arbeit ist auch ein Anliegen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Seit August sucht die Kammer aktiv nach Unternehmen, die Flüchtlinge in Landwirtschaftsunternehmen beschäftigen möchten. „Die Möglichkeit über ein Praktikum reinzuschnuppern, ist eine tolle Sache“, sagt Pressesprecher Frieder Zimmermann. Konkrete Ergebnisse konnte er aber (noch) nicht präsentieren: „Das Projekt läuft gerade an. Wir bauen die entsprechenden Kontakte auf.“
Nicht selten sollen Praktika auch in feste Beschäftigungsverhältnisse münden. Hier kann es für Asylbewerber, Geduldete und auch Arbeitgeber knifflig werden. Betriebliche oder schulische Ausbildungen sind nach drei Monaten grundsätzlich erlaubt. Die Ausländerbehörde muss aber zustimmen. Bei Festanstellungen kommt eine weitere Schwierigkeit hinzu: Bei Flüchtlingen, die weniger als 15 Monate in Deutschland leben, erfolgt eine Vorrangprüfung. Asylbewerber bekommen den Job nur, wenn es keinen geeigneten deutschen oder EU-Bewerber für den Job gibt. Praktisch kommt das oft einem Arbeitsverbot für die ersten 15 Monate gleich, da schon die theoretische Möglichkeit ausreicht, eine Stelle anderweitig zu besetzen. Bei hoch qualifizierten Bewerbern entfällt die Prüfung. Grundsätzlich annehmen dürfen Flüchtlinge gemeinnützige Tätigkeiten, die sogenannten 1-Euro-Jobs.
Das Ziel: In Ausbildung bringen
Auch das Bad Kreuznacher Ausländerpfarramt bemüht sich darum, Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. Im Rahmen des Projekts „InProcedere“, das durch den Europäischen Sozialfonds gefördert wird, konnten bereits Hunderte beraten und gefördert werden. Inzwischen haben auch viele Unternehmen aus der Region davon gehört und arbeiten eng mit dem Ausländerpfarramt zusammen. „Unser Ziel ist es nicht nur, den Menschen Arbeit zu besorgen, sondern sie auch in Ausbildung zu bringen“, sagt Jordana Scharfenberger von InProcedere, „denn nur so können wir auch längerfristige Perspektiven schaffen“.