„Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs“ nennt sich das juristische Instrument, das Rechtsanwältin Hamed von der in Bad Kreuznach ansässigen Kanzlei Bernard, Korn und Partner anwendet und dem Verwaltungsgericht Koblenz übersenden wird. Bei zwei ähnlich gelagerten Verfahren, der Ausgangssperre in der Stadt Mainz sowie der Maskenpflicht am Mainzer Rheinufer, war Hamed bereits involviert. Im Fall der Mainzer Ausgangssperre mit Erfolg. Der juristische Ablauf könnte dem im Falle des Kreises Bad Kreuznach ähneln: Nach erfolgreichem Widerspruch, dem das Mainzer Verwaltungsgericht stattgab, setzte die Stadt Mainz ihre Ausgangssperre – zumindest den Vollzug und die Überwachung – wieder aus. Grundsätzlich in der Sache entscheiden die Gerichte in solchen Fällen nicht, sie stellen nur fest, dass der Widerspruch in der Sache berechtigt sein könnte und gewisse Erfolgsaussichten hat. Konkret: Eine ungerechtfertigte Einführung der Ausgangssperre könnte eine zu große Einschränkung mit sich bringen. Inhaltlich werden die Sachverhalte dann in einem Hauptverfahren erörtert.
Merkelbach, der für die Fraktionsgemeinschaft FDP/Faire Liste/Freie Wähler im Stadtrat sitzt, betreibt in Bad Kreuznach drei Fitnessstudios. Für ihn ist klar: „Ich will ein Zeichen setzen. Man kann sich nicht alles gefallen lassen. Solche Generalregelungen haben einfach keinen Sinn.“ Marian Ristow