Gereon Haumanns Auffassung wurde höchstrichterlich bestätigt. Marian Ristow
Dieser Richterspruch ist final und hat Folgen: Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) hat die Allgemeine Entwässerungssatzung (AES) der Stadt endgültig pulverisiert und für unwirksam erklärt. Das Verwaltungsgericht hatte dies zuvor bereits in erster Instanz getan.
Die Stadt hatte Berufung gegen die Entscheidung vom Juli 2020 eingelegt. Das OVG hat diese Berufung nun abgelehnt. Die Stadt benötigt nun eine neue Satzung. Der Beschluss könnte Auswirkungen auf andere Kommunen haben, denn die Bad Kreuznacher Satzung beruht auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Rheinland-Pfalz, die auch andere Städte und Gemeinden in abgewandelter Form benutzen.