Tipp Am Montag, 3. September, referieren Fachanwälte im Kreuznacher Haus des Gastes über das seit Januar 2018 reformierte deutsche Baurecht: Experte rät Bauherren: Vereinbarungen mit Baufirmen aufschreiben und bestätigen lassen
Tipp Am Montag, 3. September, referieren Fachanwälte im Kreuznacher Haus des Gastes über das seit Januar 2018 reformierte deutsche Baurecht
Experte rät Bauherren: Vereinbarungen mit Baufirmen aufschreiben und bestätigen lassen
Schon kurz nach der Ausweisung waren alle 77 Grundstücke des Roxheimer Baugebiets „In der Langgewann-Süd“ verkauft. Grund für die 2500 Einwohner starke Birkenberggemeinde um Ortsbürgermeister Reinhold Bott, gegenüber eine erste Erweiterung zu planen. Dort entstehen zwölf weitere Grundstücke, teils für Einfamilienhäuser, aber auch größere Wohnanlagen. Durchschnittlicher Preis pro erschlossenem Quadratmeter: 160 Euro. Foto: Stefan Munzlinger Stefan Munzlinge
Kreis Bad Kreuznach. Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen Lebensraum, Lebenstraum und zugleich größte Investition. Ein Eigenheim will gut bedacht, noch besser geplant sein. Bei einem Verbraucherrechtstag am kommenden Montag, 3. September, 17.30 Uhr, im Bad Kreuznacher Haus des Gastes geht es um das seit Januar 2018 reformierte Bauvertragsrecht. Fachjuristen referieren. Der „Oeffentliche“ sprach mit Thomas Orlean, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht in der Bad Kreuznacher Kanzlei Kanzler, Kern und Kaiser.
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Herr Orlean, was hat sich mit der Bauvertragsrechtsreform geändert?
Der Vertrag muss in Textform vorliegen, ferner eine Baubeschreibung, sodass die geschuldeten Bauleistungen grob dokumentiert sind. Sie muss Gebäudedaten, Angaben zum Energiestatus, Brand- und Schallschutz enthalten und einen verbindlichen Fertigstellungszeitpunkt nennen.