Nacktfotos an Kreuznacher Café
Ex-Ehemann von Vorwurf freigesprochen
Mit einem Freispruch endete ein Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach für einen 38-Jährigen. Er war beschuldigt, Nacktfotos von seiner Ex-Ehefrau an deren Arbeitsstelle öffentlich ausgehängt zu haben.
Archiv Christine Jäckel

Wollte er seiner Ex-Frau wegen Sorgerechtsstreitereien eins auswischen? Ein 38-jähriger Bad Kreuznacher wurde vom Vorwurf freigesprochen, Nacktfotos seiner geschiedenen Frau öffentlich ausgehängt zu haben.

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Ein 38-jähriger Bad Kreuznacher soll Nacktfotos seiner geschiedenen Frau im April 2024 an der Schaufensterscheibe eines Cafés aufgehängt haben, wo seine Ex-Frau arbeitete. Mit diesem Vorwurf beschäftigte sich das Amtsgericht Bad Kreuznach. Die Hauptverhandlung endete mit einem Freispruch für den nicht vorbestraften Angeklagten aus Mangel an Beweisen.

Nacktfotos der Ex-Frau öffentlich ausgehängt

Am Morgen des 28. April letzten Jahres bot sich der Ex-Frau morgens um 7 Uhr ein schockierender Anblick. Überall auf den Fensterscheiben des Cafés verteilt hingen Fotos, die sie teils bekleidet und teils nackt zeigten, auch Detailaufnahmen des Intimbereiches. Die Fotos steckten in einer Klarsichthülle, einige waren beschriftet mit „Herzlich willkommen, ich bin Frau XY (Name der Redaktion bekannt) und bediene Sie heute.“ „Das waren Fotos, die ich selbst gemacht habe, noch während unserer Ehe, die habe ich auch nur an ihn geschickt“, erklärte die Ex-Frau. Nachbarn von ihr hatten außerdem noch in der Nacht ein Foto an der Eingangstür des Mehrfamilienhauses entfernt, in dem sie wohnt. Und ihre Eltern fanden damals Fotos der Tochter in ihrem Briefkasten vor.

Für das Anbringen oder Einwerfen der Bilder gibt es keine Augenzeugen. Und der 38-Jährige bekam von seiner derzeitigen Verlobten ein Alibi, wonach er in der fraglichen Nacht bei ihr in Rüdesheim war. „Er konnte auch nicht weg, weil sein Auto kaputt war“, erklärte die Verlobte. Die Ex-Ehefrau hatte ausgesagt, dass es am Vorabend per Chat eine wenig erfreuliche Unterhaltung mit ihrem ehemaligen Mann gab. „Wir hatten damals oft Streit wegen des Sorgerechts für unsere gemeinsame Tochter“, erklärte sie. Der Ex-Mann mutmaßte, dass sich seine Tochter ohne sein Wissen im Ausland aufhielt. „Er wollte einen Nachweis, dass sie zu Hause ist und hat damit gedroht, die Polizei einzuschalten“, schilderte die frühere Ehefrau die Auseinandersetzung.

Dürftige Beweislage

Wenig erhellend war ein Vergleich zwischen einer Schriftprobe, die der 38-Jährige nach dem Vorfall bei der Polizei abgegeben hatte und den Aufschriften auf den Fotos. Die Schrift auf den Bildern wirkte auffällig unordentlich und der Text enthielt Rechtschreibfehler. Was die Wahrheitsfindung für das Gericht ebenfalls nicht einfacher machte: Weder das Smartphone noch der Computer des Angeklagten waren hinsichtlich der Fotos ausgewertet worden. „Es gibt sehr viele starke Indizien dafür, dass der Angeklagte die Fotos aufgehängt hat, aber er hat von seiner Verlobten ein wasserdichtes Alibi“, fasste Staatsanwältin Katharina Daudistel zusammen, die einen Freispruch beantragte.

Man habe zwar starke Indizien für eine Täterschaft des Ex-Ehemanns, aber keine Tatzeugen, begründete Richterin Blauth den Freispruch des Gerichts. „Unabhängig davon, ob es der Angeklagte war, oder nicht: Es ist keine Art, so etwas zu machen, die Fotos hätte auch Ihre Tochter sehen können. Vielleicht finden Sie im Interesse Ihres Kindes wieder einen Umgang miteinander“, gab die Richterin dem 38-Jährigen mit auf den Weg.

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