Mit einem Freispruch endete ein Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach für einen 38-Jährigen. Er war beschuldigt, Nacktfotos von seiner Ex-Ehefrau an deren Arbeitsstelle öffentlich ausgehängt zu haben. Archiv Christine Jäckel
Wollte er seiner Ex-Frau wegen Sorgerechtsstreitereien eins auswischen? Ein 38-jähriger Bad Kreuznacher wurde vom Vorwurf freigesprochen, Nacktfotos seiner geschiedenen Frau öffentlich ausgehängt zu haben.
Ein 38-jähriger Bad Kreuznacher soll Nacktfotos seiner geschiedenen Frau im April 2024 an der Schaufensterscheibe eines Cafés aufgehängt haben, wo seine Ex-Frau arbeitete. Mit diesem Vorwurf beschäftigte sich das Amtsgericht Bad Kreuznach. Die Hauptverhandlung endete mit einem Freispruch für den nicht vorbestraften Angeklagten aus Mangel an Beweisen.