Erschließung des zweiten Abschnittes im Gebiet "In den Weingärten": Büfep-Stadtrat kritisiert Risikomanagement
Erschließung im Gewobau-Baugebiet „In den Weingärten“: Büfep-Stadtrat Zimmerlin ruft nach Rechnungshof
Das zweite Abschnitt des Neubaugebietes „In den Weingärten“ liegt im Süden von Bad Kreuznach. Was im ersten Abschnitt dort gut funktioniert hat, steht für den zweiten noch aus: Bislang gibt es keine Einigung zwischen der Gewobau, die die Erschließung der Grundstücke dort betreibt, und privaten Eigentümern. Foto: Marian Ristow
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Die Beziehung zwischen Stadtrat Wilhelm Zimmerlin (Büfep) und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewobau samt ihres Geschäftsführers Karl-Heinz Seeger kann man getrost als problematisch beschreiben – und vorbelastet.

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Der Streit um die Veröffentlichung des Prüfberichts des Landesrechnungshofes über die Gewobau war vor zwei Jahren die prominenteste Auseinandersetzung zwischen Zimmerlin und Seeger, obwohl es rein formell Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer war, die damals von Zimmerlin auf Aushändigung des Dossiers verklagt wurde. Zimmerlin, der auch mal im Aufsichtsrat der Gewobau saß, aber zurücktrat, setzte sich durch. Danach gab es noch weitere juristische Scharmützel, man bekriegte sich nicht nur auf Funktionärsebene.

Nun regt Zimmerlin eine neuerliche Prüfung der Gewobau durch den Rechnungshof an. Anlass ist die Lage im zweiten Abschnitt des Neubaugebiet „In den Weingärten“. Dort erschließt die Gewobau im Auftrag der Stadt die Grundstücke. Das Problem an der Angelegenheit, die nun in einer Sondersitzung des Stadtrates am 15. Juni besprochen werden soll: Dort besitzen Fremdanlieger (meist Winzer sowie ein großes, bekanntes Bad Kreuznacher Unternehmen) noch Grundstücke. Bislang weigern sie sich aus unterschiedlichen Gründen, die Erschließungsgebühren zu zahlen und einen entsprechenden Vertrag zu unterschreiben. Die Erschließung des gesamten Gebiets und damit die Vermarktung der Grundstück steht derzeit auf der Kippe. Wertvolle Zeit hat man bereits verspielt. Eine Lösung muss her.

Zimmerlin erhebt deswegen Vorwürfe: „In den Jahren 2015 und 2016 betrugen die Aufwendungen der Gewobau für Rechtsberatung insgesamt 233.304 Euro; ein großer Teil davon steht laut Prüfbericht des Rechnungshofes vom 21.11.2017 im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet.“ Trotz dieser Anwaltskosten drohten der Gewobau jetzt offensichtlich Schadensrisiken bei der Erschließung des zweiten Abschnittes der Gebietes „In den Weingärten“ von rund 2,5 Millionen Euro, schreibt Zimmerlin in einem Pressestatement. Dies gehe aus einem Bericht der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und bis vor kurzem des Aufsichtsrates an den Stadtrat hervor, so Zimmerlin.

Aufgrund des Berichtes stellt sich für Zimmerlin die Frage, ob bei der Gewobau „die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns eingehalten“ worden seien. „Offenbar hat die Geschäftsführung Großaufträge für Erschließungsarbeiten an Firmen erteilt, bevor sie die Umlage der Kosten auf alle Anlieger rechtssicher geklärt und vereinbart hat. Dabei war genau dies im Jahr 2015 eine zentrale Bedingung bei der Vergabe der Erschließung durch den Stadtrat an die Gewobau. Deren Geschäftsführer hat seinerzeit öffentlich verkündet, dass er kein hohes Risiko für die Gewobau erkennt“, so die Schlussfolgerungen und Lesart des Büfep-Mannes.

Umso unverständlicher sei der Bericht der Oberbürgermeisterin und die jetzt eingetretene Risikolage. „Der drohende Schaden für die Gewobau zu Lasten des städtischen Vermögens ist hoch, und der mögliche Schadenseintritt so real, dass ich eine Sonderprüfung des Rechnungshofes bei der Gewobau für dringend geboten erachte“, fordert Zimmerlin. Der Rechnungshof kenne die Gewobau sehr gut aufgrund seiner damaligen Prüfung und seinem 146 seitigen Mängelbericht. Der Bericht könnte dann, so Zimmerlin, die Abläufe im Dreieck zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung entschlüsseln.

Von unserem Redakteur Marian Ristow

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