Mieter eines Hauses in Bad Münster am Stein bedroht - Polizei eingeschaltet
Erpressung in Bad Kreuznach: Gieriger Hausbesitzer bedroht Mieter
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Bewohner eines Hauses in Bad Münster am Stein fühlte sich so stark in die Enge getrieben, dass die Polizei eingeschaltet wurde. Nun kam die Sache vor Gericht.

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„Zahl mir das, sonst breche ich dir hier und jetzt beide Beine. Schau dir meine Faust an, normalerweise hau' ich Leuten gleich aufs Maul.“ Diese Ansage seines damaligen Vermieters versetzte einen 32-Jährigen aus dem Kreisgebiet nachhaltig in Panik. Obwohl er alle berechtigten Forderungen des Hausbesitzers beglichen hatte, wollte dieser weitere 1300 Euro von ihm.

Kein Mietvertrag

Die Drohung beeindruckte ihn so nachhaltig, dass er sich an die Polizei wandte. Das setzte ein Verfahren gegen den 43-jährigen Vermieter aus Bad Münster am Stein in Gang, der sich wegen Erpressung vor dem Amtsgericht verantworten musste. Seine Schilderung des Vorfalls: Er will den Mieter damals wegen Mietrückständen aufgesucht und dabei für ihn überraschend festgestellt haben, dass der 32-Jährige im Ausziehen begriffen war. Er habe den ehemaligen Mieter auch nicht bedroht oder erpresst, sondern sei vielmehr indirekt von ihm bedroht worden.

„Er hat gesagt, er habe Beziehungen zum Gericht, und dass ich das Haus noch nicht gekauft hätte“, behauptete der Angeklagte. Entgegen der Aussage des Mieters will er im Dezember 2021 auch einen schriftlichen Mietvertrag mit ihm geschlossen haben, den er bei seiner Bank deponiert habe. „Die Eintragung im Grundbuch ist aber erst im Juni 2022 erfolgt“, hielt ihm Richterin Völker vor.

Wie sich bei der Anhörung des Mieters herausstellte, hatte der die vereinbarte Miete ab November 2021 bis April 2022 vollständig bezahlt. Das ist auch durch Bankauszüge belegt. Die angeblichen Rückstände von insgesamt 1300 Euro seien darauf zurückzuführen, dass der Vermieter immer wieder neue Nachforderungen an ihn gestellt habe, erklärte der 32-Jährige. Begründet habe er das damit, dass er das Haus ja schon Monate vor Dezember 2021 gekauft hätte. Verwunderung rief bei den Richtern hervor, dass sich der 32-Jährige nach seinen Worten darauf eingelassen hatte, obwohl er nach eigenen Angaben keinen schriftlichen Mietvertrag mit dem neuen Hausbesitzer geschlossen hatte.

„Deswegen wollte ich ja auch ausziehen. Ich habe ihn immer wieder nach dem Kaufvertrag gefragt, aber er sagte, das ginge mich nichts an“, erklärte der Zeuge. Er hatte Anfang 2022 noch mit der Vorbesitzerin des Hauses telefoniert, die ihm bestätigte, dass es Verkaufsverhandlungen gebe, dass der Verkauf aber noch nicht in trockenen Tüchern sei.

Leichtgläubig gehandelt

Warum er trotzdem zunächst auf die Nachforderungen des neuen Vermieters einging, anstatt zum Anwalt zu gehen, konnte er dem Gericht nicht nachvollziehbar erklären. Er war Anfang 2021 in das Haus in Bad Münster eingezogen. Auf eine Suchanzeige seinerseits hatte sich eine andere Bewohnerin gemeldet. Dann versuchte er monatelang vergeblich von der damaligen Hausbesitzerin, die in Griechenland lebte, einen Mietvertrag zu bekommen. Er musste in dieser Zeit auch keine Miete zahlen. Das Gericht erkannte schließlich auf eine Bedrohung und stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

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