Entscheid des Landgerichts Bad Kreuznach zur Schuldfrage am Motorradunfall vom 11. Juli 2015: Seibersbacher Landwirt Hans-Willi Planz erhält 40 000 Euro Schmerzensgeld
Bad Kreuznach/Seibersbach
Entscheid des Landgerichts Bad Kreuznach zur Schuldfrage am Motorradunfall vom 11. Juli 2015: Seibersbacher Landwirt Hans-Willi Planz erhält 40 000 Euro Schmerzensgeld
Donnerstagmorgen kurz nach 10 Uhr in Saal 134 des Landgerichts Bad Kreuznach: Richter Sebastian Brokopp verkündet seine Entscheidung in Sachen Motorradunfall/Schuldfrage von Kläger Hans-Willi Planz. Vier Zuhörer und der "Oeffentliche" verfolgten die Entscheidung; die beiden Parteien waren nicht erschienen. Ihnen wird die Entscheidung wie üblich zugestellt.
Bad Kreuznach/Seibersbach. In einer Minute hatte Richter Sebastian Brokopp am Donnerstagmorgen seine Entscheidung verkündet: Er sprach dem Seibersbacher Landwirt Hans-Willi Planz Schmerzensgeldzahlungen zu.
Von unserem Redakteur Stefan MunzlingerDonnerstagmorgen kurz nach 10 Uhr in Saal 134 des Landgerichts Bad Kreuznach: Im Verfahren, in dem es um die Schuld am Motorradunfall am 11. Juli 2015 auf der L 214 bei Stromberg geht, trifft Landwirt Hans-Willi Planz (53) aus Seibersbach eine Mitschuld von 30 Prozent.