500 Euro zahlen Eltern eines damals einjährigen Kindes für die Kita: Das Verwaltungsgericht Koblenz befand, die Höhe sei rechtmäßig, nicht aber der Festsetzungsbescheid. Christoph Soeder. picture alliance/dpa
Eltern eines Kindes aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ziehen wegen der Kita-Gebühr vor das Verwaltungsgericht Koblenz: Der Beitrag von 500 Euro ist zwar rechtmäßig – aber ein Formfehler führt dazu, dass die Träger nachbessern müssen.
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Sind die Kita-Beiträge rechtmäßig? Das bezweifelten Eltern eines Kindes aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, die monatlich 500 Euro entrichten müssen. Sie legten zunächst Widerspruch gegen die Höhe der Kita-Gebühr ein. Damit hatten sie keinen Erfolg – wohl aber mit der sich anschließenden Klage.