Elfte Corona-Verordnung des Landes: Veranstaltungen und auch Weihnachtsmärkte im Kreisgebiet möglich
Kreis Bad Kreuznach. Freitagabend: Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes steht. Was heißt das für den Kreis Bad Kreuznach? Die ab 16. September gültigen Regeln in Stichworten:
Allgemein gelten weiterhin die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf sie nicht zusätzlich hingewiesen wird.