Ein 43-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2024 in ein Bad Kreuznacher Hotel eingebrochen zu sein. Christine Jäckel
Einem 43-Jährigen wird vorgeworfen, im April 2024 in ein Bad Kreuznacher Hotel eingebrochen zu sein. Der Sachschaden war letztlich höher als die Beute.
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„Das ist alles ein Witz, ich war es nicht“, sagt der 43-jährige Angeklagte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach, dem ein Einbruch im April 2024 in ein Bad Kreuznacher Hotel vorgeworfen wird. In Verdacht kam der Hotelfachmann, der etwa von Oktober 2022 bis Februar 2023 in dem Betrieb gearbeitet hat, durch die Videoaufzeichnungen von der Tat.