Strafreduzierung erzielt
Ehemaliger Kreuznacher Gastronom muss 3600 Euro zahlen
Eine deutliche Reduzierung seiner Geldstrafe für die miserable Führung eines Lokals erreichte ein 51-jähriger Gastronom in der zweiten Instanz am Landgericht.
Archiv Christine Jäckel

Eklatant unhygienische Verhältnisse herrschten in dem Lokal, das ein 51-jähriger Hotelfachmann 2023/24 in Bad Kreuznach führte. Er muss nach „Nachverhandlungen“ in der Berufungsinstanz eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen.

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Es gibt Momente am Gericht, da wird der Begriff „Verhandlung“ ganz konkret erlebbar. Wie zum Beispiel bei einem Verfahren gegen einen 51-jährigen Gastronomen: In der Berufung reduzierte sich seine Geldstrafe von 8000 auf 3600 Euro. Dass die Richter Milde walten ließen, ist allerdings nicht der Reue des Delinquenten geschuldet, sondern vielmehr der Anerkenntnis von Fakten.

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