Die Richter des Schöffengerichts waren nach der ausführlichen Beweisaufnahme überzeugt, dass sich der 47-jährige frühpensionierte Berufssoldat der Zuhälterei, des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Erpressung schuldig gemacht hat. Das ehemalige Pärchen unterhielt von 2007 bis 2011 eine Beziehung. Der Angeklagte, der verheiratet ist, lebte vorübergehend getrennt von seiner Ehefrau und zeitweise mit der Freundin zusammen. Auch nach der Trennung 2011 setzten der Angeklagte und die Ex-Geliebte ihr sexuelles Verhältnis fort. Und wie der 47-Jährige angab, wollte er mit einer erfundenen Geschichte dem eingefahrenen Sexleben neuen Schwung verleihen. Seine Ehefrau arbeite in einem Bordell namens Lustgrotte, und er wolle sie als Prostituierte überführen, so seine Geschichte. Dabei sollte ihm seine Ex-Freundin helfen, indem sie gleichfalls in der Lustgrotte als Prostituierte anheuerte. Wie er wiederholt hartnäckig beteuerte, soll seine ehemalige Freundin immer gewusst haben, dass es nur ein Spiel war. „Sie hätte jederzeit aufhören können“, behauptete der Angeklagte.
„Er war der Mann, dem ich nach meiner gescheiterten Ehe vertraute“, erklärte das Opfer. In der Beziehung des Pärchens hatte der 47-Jährige die dominante Rolle. Das hatte auch einer der Männer schnell erkannt, an den der Ex-Soldat seine Freundin für einen Sexkontakt auf dem Kuhberg bei Bad Kreuznach vermittelte, im Sommer auf der Wiese, im Winter auf der Rückbank eines Autos.
Bei über 80 dieser Treffen musste die 44-Jährige einen, meist jedoch mehrere Männer befriedigen. Sie versuchte mitunter, sich vor diesen Begegnungen zu drücken. Dann erhielt sie per E-Mail unter dem Absender Lustgrotte unverhüllte Drohungen: Du bist jetzt in dem Vertrag drin, du kannst nicht mehr aussteigen.
Außerdem musste sie ihren Ex-Freund in einen rheinhessischen Swingerclub und in ein Pornokino im Hunsrück begleiten. Vorab bekam sie von ihm genaue Anweisungen, wie sie sich zu verhalten habe und wie sie sich für die Treffen zurechtmachen sollte. Erfüllte sie seine Vorgaben nicht genau, musste sie Strafe zahlen. „Er hat mir das Gefühl gegeben, ich bin nichts“, beschrieb das Opfer ihre Ohnmacht.
Mehrmals zahlte sie höhere Summen bis zu 5000 Euro, weil sie hoffte, sich loskaufen zu können. Aber stets übte der Angeklagte – unter Decknamen – danach Druck auf sie aus. Im Vorfeld der Verhandlung hat der nicht vorbestrafte 47-Jährige dem Opfer 30.000 Euro als Wiedergutmachung gezahlt.
Besonders schwer wiegt für die Frau, dass ihr Zuhälter eine Vielzahl der Treffen gefilmt und diese Videos auf einem Webportal eingestellt hatte. Desgleichen pornografische Fotos und Videos, die sie auf Anweisung selbst fertigen musste. Dieses Geschäftsmodell ging auch auf den Angeklagten zurück. Da die Dateien auf Servern im Ausland abgelegt wurden, besteht kaum eine Chance, dass die 44-Jährige das Löschen der Fotos und Filme jemals erreichen kann.