Sitzungen online abrufen
Diskussion um Live-Übertragung des VG-Rats Nahe-Glan
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Nahe-Glan diskutiert derzeit darüber, ob die Sitzungen des VG-Rats künftig live übertragen und online abrufbar sein sollen.
Lena Reuther

Derzeit diskutiert der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Nahe-Glan darüber, ob und in welcher Weise Ratssitzungen aufgenommen und online abrufbar sein könnten.

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Werden die Sitzungen des Verbandsgemeinderates Nahe-Glan künftig live übertragen? Darüber diskutierte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Bild- und Tonaufnahmen sind in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung geregelt. Das erläuterten die Verwaltungsmitarbeiter Tobias Gießler und Susanne Schoob. In Paragraf 35 heißt es: „ Die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien kann in der Hauptsatzung geregelt werden. Gleiches gilt für vom Gemeinderat selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen. Im Übrigen sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen unbeschadet Rechte Dritter nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats zustimmen.“

Übertragung kann in Hauptsatzung geregelt werden

Umgesetzt werden könnte das mit ParlamentsTV, einem Unternehmen aus dem hessischen Maintal, das seit 2012 Live-Übertragungen anbietet. Der Dienstleister betreut auch etwa die VG Simmern-Rheinböllen bei den Sitzungen. Das Unternehmen trete mit einem Zuschussvertrag als Presse auf, erklärt Susanne Schoob. Demnach könne eine Live-Übertragung in der Hauptsatzung geregelt werden. Wird dies dort nicht aufgegriffen, ist die Zustimmung aller Ratsmitglieder vor jeder Sitzung notwendig, erläutert sie. In der Hauptsatzung können darüber hinaus die Bedingungen festgelegt werden, etwa die Befristung der Veröffentlichung, ob die Übertragung in Echtzeit oder zeitversetzt verläuft und Regelungen zum Aufnahmebereich. Bei Mitarbeitern ist eine Einwilligung erforderlich, wenn diese nicht vorliegt, muss der Ton stummgeschaltet und ein Standbild erstellt werden, sagt Schoob.

Die einzige technische Voraussetzung, die die VG braucht, ist ein exklusiver Internetanschluss für die Übertragung, informiert Tobias Gießler. Alternativ kann ParlamentsTV einen mobilen Router zur Verfügung stellen. Alles weitere an Technik werde vom Dienstleister gestellt: zwei bis drei Kameras, etwa 20 Funkmikrofone, Regie, Schnitt und Veröffentlichung wird ebenfalls übernommen, genauso wie der Auf- und Abbau vor und nach jeder Sitzung.

Personell muss die VG hingegen einen versierten Sachbearbeiter zur Verfügung stellen, der etwa Regiehinweise gibt und bei jeder Sitzung anwesend ist sowie einen IT-Sachbearbeiter, der im Hintergrund tätig ist, erklärt er. Veröffentlicht werden kann die Sitzung etwa auf der Internetseite von ParlamentsTV. Auch eine Einbettung auf die Seite der VG Nahe-Glan ist möglich.

1400 Euro pro Sitzung

Pro Sitzung kalkuliert der Dienstleister mit rund 1400 Euro brutto. Darin enthalten ist die Kamera- und Tonausrüstung, Übertragung und Abruf inklusive eines datenschutzkonformen Videoplayers, die Reisekosten für das Teamfahrzeug und Steuern. Kommt ein mobiler Router hinzu, wären es 350 Euro brutto pro Stream mehr. Rechnet man mit insgesamt acht VG-Ratssitzungen pro Jahr ohne den mobilen Router, beläuft sich der Preis laut Angebot auf etwa 11.250 Euro. Hinzu kommen noch die Mitarbeiterkosten für die zwei bereitgestellten Mitarbeiter der VG. Weitet man die Übertragungen auf die Ausschüsse aus, so liegen die Gesamtkosten für die Ratssitzungen und den Ausschüssen mit insgesamt circa 24 Sitzungen im Jahr bei etwa 33.750 Euro brutto.

Erster Beigeordneter Ron Budschat (CDU) findet, dass ein Livestream eine Sitzungsführung extrem aufwendig mache, etwa wenn ein Mitarbeiter etwas vorstellen möchte, aber nicht in Bild- oder Tonaufnahmen einwilligt. Dann müsse der VG-Bürgermeister übernehmen. Zudem seien die Kosten „riesig“, meint er. Jörg Vetter (UBL) findet: „Eine Audioaufnahme, die nachhörbar ist, würde völlig ausreichen.“

Beratung wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt

Sonja Bräuer (SPD) begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, die Möglichkeit einer Teilhabe an einer Sitzung von überall aus bewertet sie positiv. Aber: „In dem Raum wird es schwierig werden.“ Auch für Vetter mache in den gegebenen Räumlichkeiten eine Videoaufnahme keinen Sinn, da die Zuhörer im Raum rundherum sitzen und so nicht gewährleistet werden könne, dass sie nicht im Bild zu sehen sind. Kai Sommer (Grüne) äußert, dass er grundsätzlich nichts dagegen habe, und gab zu bedenken, wie viele Bürger denn tatsächlich zu Sitzungen kommen. Thomas Langguth (SPD) findet, dass durch das Prozedere ein nicht störender Sitzungsablauf nicht möglich sei.

VG-Bürgermeister Uwe Engelmann schlug vor, das Thema erst mal sacken zu lassen und bat die VG-Mitarbeiter darum, weitere Informationen zu sammeln, etwa wie Kameras im Raum positioniert werden könnten. In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird das Thema erneut aufgegriffen, so Engelmann.

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