Gebrother Herbert Gilbert lehnt Vergleich weiter ab
Diesel-Zoff: VW muss vor Kreuznacher Kläger bangen
Dieselfahrer Herbert Gilbert aus Gebroth lehnt bis jetzt hartnäckig jeden Vergleich mit dem VW-Konzern ab. Foto: Christine Jäckel/Archiv
christine jäckel

Bad Kreuznach/Koblenz. Weil sein gebraucht gekaufter Diesel von Volkswagen manipuliert war, fordert Herbert Gilbert aus Gebroth den Kaufpreis zurück. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte seine Klage gegen VW noch abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz stehen seine Chancen offenbar besser.

Dieselfahrer Herbert Gilbert aus Gebroth lehnt bis jetzt hartnäckig jeden Vergleich mit dem VW-Konzern ab. Foto: Christine Jäckel/Archiv
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In einer ersten Stellungnahme hielten es die Richter am Mittwoch für ausgeschlossen, dass VW-Vorstandsmitglieder nicht von den verbotenen Abschalteinrichtungen gewusst haben. Sie sehen stattdessen den Vorwurf der „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ von Volkswagenkunden als erwiesen an. „Der Senat neigt der Ansicht zu, dass ein Anspruch aus unerlaubter Handlung besteht“, sagte der Vorsitzende Richter Frank-Michael Goebel.

Konkret geht es um den Fall eines Mannes aus dem Kreis Bad Kreuznach, der einen gebrauchten, abgasmanipulierten VW-Diesel gekauft hatte und später den Kaufpreis zurückforderte.

Das Koblenzer Gericht ist demnach überzeugt, dass der Mann das Auto nicht gekauft hätte, wenn er von der illegalen Abschalteinrichtung und der drohenden „Stilllegung“ gewusst hätte. Somit stehe ihm der gezahlte Kaufpreis zu, wenn er das Auto an Volkswagen übergibt.

Die Verteidigerriege des Konzerns bat darauf um Sitzungsunterbrechung und machte dem Kläger gleich ein erneutes Vergleichsangebot.

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