In einer ersten Stellungnahme hielten es die Richter am Mittwoch für ausgeschlossen, dass VW-Vorstandsmitglieder nicht von den verbotenen Abschalteinrichtungen gewusst haben. Sie sehen stattdessen den Vorwurf der „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ von Volkswagenkunden als erwiesen an. „Der Senat neigt der Ansicht zu, dass ein Anspruch aus unerlaubter Handlung besteht“, sagte der Vorsitzende Richter Frank-Michael Goebel.
Konkret geht es um den Fall eines Mannes aus dem Kreis Bad Kreuznach, der einen gebrauchten, abgasmanipulierten VW-Diesel gekauft hatte und später den Kaufpreis zurückforderte.
Das Koblenzer Gericht ist demnach überzeugt, dass der Mann das Auto nicht gekauft hätte, wenn er von der illegalen Abschalteinrichtung und der drohenden „Stilllegung“ gewusst hätte. Somit stehe ihm der gezahlte Kaufpreis zu, wenn er das Auto an Volkswagen übergibt.
Die Verteidigerriege des Konzerns bat darauf um Sitzungsunterbrechung und machte dem Kläger gleich ein erneutes Vergleichsangebot.
Koblenz. Am Ende zeigte der Vorsitzende Richter sogar Mitgefühl für die Verteidigung des Volkswagenkonzerns, die im Saal 117 des Oberlandesgerichts Koblenz gleich drei Anwälte aus Großkanzleien aufgeboten hatte.Oberlandesgericht macht klare Ansage an VW: Wird der Dieselskandal für den Konzern noch teurer?
Kreis Bad Kreuznach. Millionen Diesel-Fahrer hängen nach wie vor in der Luft – das Maßnahmepaket der Bundesregierung zur Vermeidung von Fahrverboten lässt Fragen offen und stieß in puncto Nachrüstung bei den Herstellern auf ein geteiltes Echo.Herbert Gilbert aus Gebroth nimmt VW-Dieselgate ganz persönlich: Bloß nicht zu früh aufgeben