Dieselfahrer Herbert Gilbert aus Gebroth lehnt bis jetzt hartnäckig jeden Vergleich mit dem VW-Konzern ab. Foto: Christine Jäckel/Archiv christine jäckel
Bad Kreuznach/Koblenz. Weil sein gebraucht gekaufter Diesel von Volkswagen manipuliert war, fordert Herbert Gilbert aus Gebroth den Kaufpreis zurück. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte seine Klage gegen VW noch abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz stehen seine Chancen offenbar besser.
In einer ersten Stellungnahme hielten es die Richter am Mittwoch für ausgeschlossen, dass VW-Vorstandsmitglieder nicht von den verbotenen Abschalteinrichtungen gewusst haben. Sie sehen stattdessen den Vorwurf der „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ von Volkswagenkunden als erwiesen an.