Marian Ristow ist Leiter des Redaktionsverbundes Nahe, zu dem der Oeffentliche Anzeiger und die Nahe-Zeitung gehören. Kevin Rühle. MRV
Lange Zeit lechzte man nach einem Urteilsspruch in Sachen Bosenheimer Bad. Nun ist er da, aber er gefällt nicht jedem. Nicht nur für das Bosenheimer Bad scheint das letzte Stündlein geschlagen zu haben, sondern auch für das Bäderhaus.
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D a war doch noch was ...? Genau. Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt das Bosenheimer Freibad nicht sanieren muss. Der 1969 geschlossene Eingemeindungsvertrag gebe das nicht her. Das bedeutet nichts anderes als: Die Stadt wird das beliebte Freibad weder sanieren noch jemals wieder eröffnen.