Umständliches Eingabeprozedere via Elster nervt zahllose Meldepflichtige - Urteil nennt keine Ausführungsvorgabe: Die Krux mit der Grundsteuer-Erklärung: D a s Ding regt auch die Leute im Kreis Bad Kreuznach auf
Umständliches Eingabeprozedere via Elster nervt zahllose Meldepflichtige - Urteil nennt keine Ausführungsvorgabe
Die Krux mit der Grundsteuer-Erklärung: D a s Ding regt auch die Leute im Kreis Bad Kreuznach auf
„Fehler“ – der Moment, in dem friedliebende Menschen zu PC-Berserkern mutieren. Die Meldung der Grundsteuer A und B muss via Finanzamtsprogramm Elster erfolgen. Das kann mehrere Stunden dauern für den, der mehr als ein Areal samt Haus, beispielsweise landwirtschaftliche Flächen auf mehreren Gemeindegemarkungen, anzugeben hat. Foto: Stefan Munzlinger Stefan Munzlinger
Kreis Bad Kreuznach. 160.000 Einwohner, rund 67.000 Haushalte. Reichlich Grundbesitz, der via Steuerprogramm Elster an die Finanzämter gemeldet werden muss – bis spätestens zum 31. Oktober. Sonst drohen erst eine Mahnung und dann eine empfindliche Strafe.
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Bei wem man auch fragt, ob Rentner, Hotelier, Stauerberater, Landwirt oder Hausmann: Fast alle ärgern sich über die umständlichen Eingabemodalitäten der Grundsteuer-A- und -B-Erklärung mit Elster. Hin- und herklicken, suchen, eingeben, Fehler korrigieren, vor- und zurückscrollen: Das Eintippen der Daten gerät zum Endlosvorgang.