Vereinsregister, Nachlassangelegenheiten, Zwangsvollstreckungen: Das Berufsbild Rechtspfleger ist breit gefächert und eher unbekannt. Andreas Theißen vom Amtsgericht gibt Einblicke und erzählt, was er entscheiden kann – und was nicht.
Was ein Rechtsanwalt macht, ist allgemein bekannt, genauso die Tätigkeiten eines Krankenpflegers. Kombiniert man beide Berufsbezeichnungen entsteht – zumindest sprachlich – der Rechtspfleger. Doch was charakterisiert dieses Berufsbild? „Das ist in der Tat recht unbekannt“, bekennt auch Andreas Theißen, Rechtspfleger am Bad Kreuznacher Amtsgericht, im Gespräch mit unserer Zeitung.