Das war 2025
Der nicht abschiebbare Afghane von Windesheim
In der Windesheimer Notunterkunft (NUK) sind rund 50 Menschen wohnhaft. Der Betrieb der Unterkunft wird vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) geregelt, Träger und Eigentümer ist der Kreis Bad Kreuznach.
Christine Jäckel

Das war 2025: 40.000 Euro monatlich für einen Mann, der nicht bleiben darf – doch keiner kann ihn abschieben. Warum ein afghanischer Flüchtling in Windesheim zum teuren Politikum wurd und was jetzt endlich geschieht.

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Über Monate zeichnet sich im Fall des in Windesheim untergebrachten Afghanen, der mehrfach gewalttätig aufgefallen war, keine Lösung ab. Der 20-jährige Mann, der ausreisepflichtig ist und vom Kreis eigentlich der Verbandsgemeinde Rüdesheim zugewiesen wurde, ist Anfang des Jahres bundesweit in die Schlagzeilen geraten.

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