Das ist das Ergebnis einer fast dreistündigen Diskussion des Gemeinderates am Montagabend in der Schloßberghalle. Knapp 70 Besucher folgten der Sitzung. Bleibt abzuwarten, wie sich dieses Ergebnis bis zum Entscheid auf die Stimmung im Dorf auswirken wird.
Die Mehrheit der Ratsmitglieder (zehn Nein- bei zwei Ja-Stimmen) sprach sich gegen die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 6. September dieses Jahres über die Planung bezüglich des Umbaus und der Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt des Gewölbekellers aus und stellten damit gleichzeitig die Weichen für den Bürgerentscheid.
„Was haben wir von dem Keller?“
Vorab hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Gelegenheit, ihre Position darzulegen (wir berichteten bereits). „Unsere Frage war: Was haben wir von dem Keller“, erklärt Olaf Alhelm als Sprecher der Gruppe. Die geplante Baumaßnahme sei nicht angemessen, und der zugesagte Zuschuss des Landes sei gleichfalls Geld der Bürger, argumentiert die Initiative. Was sie als Alternative vorschlägt, ist allerdings nicht machbar: den Status quo von 2009 an Gewölbe und darüberführender Straße wieder herzustellen mit Anböschung und Wand sowie den früheren Ratsbeschluss zur Verfüllung umzusetzen.
Gewölbe steht unter Denkmalschutz
Aus zwei Gründen geht das so nicht: Das Gewölbe steht inzwischen unter Denkmalschutz und die darüberführende Straße, die als Brücke besonderen Auflagen unterliegt, muss gesichert werden. Sowohl der an vielen Stellen redundante Vortrag der Initiatoren als auch Beiträge und Entgegnungen von Ratsmitgliedern sorgten für Reaktionen aus den Reihen der Bürger. Etwa, als zwei der Initiatoren erklärten, sie hätten auch andere Vorbehalte, die nicht den Keller betreffen, gegen den Rat, beziehungsweise gegen Ortsbürgermeister Peter Schulz vorzubringen. Festgestellt wurde auch, dass Ratssitzungen nicht mitgeschnitten werden dürfen. Eine Besucherin musste aufgefordert werden, ihre Aufnahme umgehend zu löschen.
VG bemängelte zwei Punkte
Das Zustandekommen der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat der Gemeinde- und Städtebund nicht unkritisch gesehen, teilte Erster VG-Beigeordnete Heinz-Martin Schwerbel mit. „Bemängelt wurden zwei Punkte, wir haben aber gesagt: Wir heilen das. Wir sind ja noch nicht vor Gericht“, sagte Schwerbel. So wurde die Fragestellung für das Bürgerbegehren präzisiert. Außerdem war aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass die Begründung des Begehrens zwei wesentliche Unzulänglichkeiten aufwies. Für ein solches Begehren sei nicht relevant, wie die evangelische Kirchengemeinde, die Eigentümerin des hinteren, in den Fels gehauenen Kellerteils ist, damit verfährt. Die in der Begründung vorgebrachte Behauptung, dass die evangelische Kirche „sich strikt aus nachvollziehbaren Gründen“ weigere, sich „an den Kosten (für Umbau und Sicherung) zu beteiligen“, verletzte das Wahrheitsgebot.
Schwerbel: Sachfremde Erwägungen
Die zweite Unzulänglichkeit betrifft sachfremde Erwägungen. Als solche betrachtet die Verwaltung die Behauptung der Gruppe, dass wegen der Maßnahme Gewölbekeller andere für die Infrastruktur wichtige Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, wie etwa der Umbau und die Modernisierung der Gemeindekita. „Die Umsetzung und Finanzierung dieser Projekte ist unabhängig von den Maßnahmen am Gewölbekeller sichergestellt“, so die Feststellung der Verwaltung.
Unterm Strich sah die Verwaltung in Rüdesheim jedoch keine bewusste Täuschung der Unterzeichner durch die Initiatoren, weshalb sie die Begründung des Bürgerbegehrens als zulässig einstufte. Die Ratsmitglieder folgten dieser Empfehlung mit ihrem Beschluss. Bei den Räten und Beigeordneten überwog die Sicht, dass jetzt die Bürger gefragt sind.