Arbeitsrecht Zwei ehemalige Mitarbeiter des Dehoga-Landespräsidenten machen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend: Dehoga-Chef vor Arbeitsgericht: Überstunden im Hotel nicht ausgezahlt?
Arbeitsrecht Zwei ehemalige Mitarbeiter des Dehoga-Landespräsidenten machen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend
Dehoga-Chef vor Arbeitsgericht: Überstunden im Hotel nicht ausgezahlt?
Zwei ehemalige Mitarbeiter von Haumanns Hotel am Park klagen vor dem Arbeitsgericht gegen Inhaber Gereon Haumann. Foto: Josef Nürnberg Josef Nürnberg
Bad Kreuznach. Ungemach bereiten derzeit zwei ehemalige Mitarbeiter von Haumanns Hotel am Park in Bad Münster am Stein-Ebernburg ihrem Ex-Chef Gereon Haumann. Die beiden Servicekräfte klagen vor dem Arbeitsgericht gegen den Hotelier und Präsidenten des Landesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Sie arbeiteten von Februar 2016 bis 31. Januar 2017 in dem 24-Zimmer-Hotel in der Kurhausstraße 6, zu dem auch eine Ferienwohnung gehört.
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Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bad Kreuznach (Auswärtige Kammern des Arbeitsgerichtes Mainz) gab es gestern keine schnelle einvernehmliche Lösung. Die beiden Klagen werden separat verhandelt, die Ex-Mitarbeiter machen aber identische Ansprüche geltend.