Der Bauantrag war abgelehnt worden, die Kreuznacher Ditib-Gemeinde hatte Widerspruch eingelegt. Am Mittwoch wurde im Schlichtungsverfahren vor dem Stadtrechtsausschuss unter Vorsitz von Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann (Beisitzer: Christoph Anheuser und Günter Sichau) verhandelt. Dabei zeigte sich schnell: Es geht nicht mehr um die Frage, ob ein Moscheebau dort zulässig ist. Das ist unbestritten. Denn die Änderung des Bebauungsplans, die der Stadtrat 2020 beschloss und der Gotteshäuser dort künftig nicht mehr erlaubt, kam zu spät, tangiert die Moscheepläne der Ditib-Gemeinde nicht. Sie hatte den Bauantrag rechtzeitig gestellt.
Inzwischen geht es einzig und allein darum, wie viele Parkplätze vorgehalten werden müssen, damit die Moschee gebaut werden darf. „Wenn genügend Stellplätze vorgesehen sind, sehe ich kein Problem mehr“, machte Häußermann klar. Auf eine Einigung darüber hat man sich noch nicht verständigt, aber darauf, dass die Ditib-Gemeinde überlegt, ob sie die geforderten 288 Stellplätze akzeptieren kann. Sollten sich beide Seiten darauf verständigen, würde der Stadtrechtsausschuss auf eine Entscheidung verzichten. Einem Moscheebau stünde dann nichts mehr im Wege. Andernfalls würde der Ausschuss entscheiden. Fällt diese für die Ditib-Gemeinde negativ aus, bliebe ihr der Gang vor das Verwaltungsgericht.
Die Zahl der Stellplätze ist die Gretchenfrage, auch weil das Projekt gewachsen ist: War im Bauvorbescheid von 2016 noch von maximal 400 Besuchern und 80 Stellplätzen die Rede, so weisen die von der Ditib im März 2020 präsentierten Baupläne eine Besucherzahl bis maximal 960 aus. Aus Sicht der Stadtverwaltung müssten dafür dann 288 Stellplätze vorgehalten werden, wie Gordian Lehrmann von der Bauaufsicht vor dem Stadtrechtsausschuss ausführte.
Die Ditib-Gemeinde wurde von Vorstandsvorsitzendem Cihan Sen und dem auf Verwaltungs- und Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt Prof. Ulrich Repkewitz vertreten. Repkewitz betonte hinsichtlich der geplanten Dimension, dass der Moscheeneubau keine überörtliche Bedeutung habe. Aktuell hat allein der örtliche Ditib-Verein 620 Mitglieder. Außerdem gebe es auch in der näheren Umgebung, so in Rheinböllen, Alzey und Ingelheim, Ditib-Moscheen. Sen erklärte, das Nutzungskonzept sehe vor, dass sich maximal 960 Besucher gleichzeitig in den Räumen im Moscheebereich aufhalten. Dabei gehe es nur um die Spitzenzeiten.
Stichwort Verkehrsgutachten: Der Ditib-Verein geht davon aus, dass 25 Prozent der Moscheebesucher nicht mit dem Auto kommen. Die Bauaufsicht bezweifelt das. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens hätte man genau dies prüfen können und auch die Zahl der erforderlichen Stellplätze, erklärte Lehrmann. Er wisse nicht, „warum Sie sich dagegen gewehrt haben“, meinte er zu Sen. Im Gegensatz zu innerstädtischen Gebieten, in denen Kirchen fußläufig erreichbar sind, habe man draußen im Gewerbegebiet eine ganz andere Situation. Hier produziere man Fahrverkehr, auch in größerer Menge, weil man gar nicht anders hinkomme.
„Wir wollen Ihnen keine Steine in den Weg legen“, erklärte Anheuser. Er wies, wie auch Häußermann, auf das Risiko eines Ganges vor das Verwaltungsgericht hin, falls man sich nicht einige. Wenn sich zeige, dass die Verwaltung mit der Zahl der Stellplätze recht hat, „fliegt Ihnen die Baugenehmigung um die Ohren“, prognostizierte Anheuser. „Wir haben ein Interesse, dort die Moschee zu errichten und werden alles dafür tun, um die Vorgaben einzuhalten“, betonte Sen. Und: „Wir sind dialogbereit.“