Seinerzeit sah man sich vor dem Bauprojekt KUB noch in euphorischer Unternehmerstimmung: Volker Stephan (ehemaliger stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gewobau, von links), Karl-Heinz Seeger, ehemaliger Geschäftsführer der Gewobau, und Oberbürgermeister Emanuel Letz. Heute stellt sich die Lage ein bisschen anders dar. Josef Nürnberg
Bis zu eine Million Euro Schadenersatz forderte die Gewobau von ihrem Ex-Geschäftsführer – doch das Gericht korrigierte diese Forderung nach unten. Warum das Verfahren trotzdem weiter für Spannung sorgt und welche Fragen noch immer offen sind.
Lesezeit 2 Minuten
Derzeit läuft die Frist für die beiden streitenden Parteien, die gewünschten Unterlagen beim Landgericht Bad Kreuznach einzureichen. Die Gewobau forderte von ihrem Ex-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger Schadenersatz in Höhe von bis zu 1 Million Euro. Diese Forderung hat das Gericht bereits Anfang des Jahres als unrealistisch abgetan, maximal dürfte es um 200.