Aktuell stehen 479 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. 19 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung. Insgesamt sind bisher 130 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben. Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 148,4. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den Verbandsgemeinden gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 57, VG Bad Kreuznach: 19, VG Rüdesheim: 36, VG Nahe-Glan: 24, VG Lalo-Stromberg: 18 und VG Kirner Land: 81.
Altersgruppen
Rund 13,9 Prozent der derzeit durch die Corona-Stabsstelle betreuten Personen liegen
in der Altersgruppe von 0 bis 10 Jahre,
14,1 Prozent in der Altersgruppe 11 bis 20 Jahre,
14,1 Prozent in der Altersgruppe 21 bis 30 Jahre
11,6 Prozent in der Altersgruppe 31 bis 40 Jahre
11,4 Prozent in der Altersgruppe 41 bis 50 Jahre
16,6 Prozent in der Altersgruppe 51 bis 60 Jahre
8,4 Prozent in der Altersgruppe 61 bis 70 Jahre
3,8 Prozent in der Altersgruppe 71 bis 80 Jahre
5,7 Prozent in der Altersgruppe 81 bis 90 Jahre und
0,4 Prozent in der Altersgruppe ab dem 91. Lebensjahr.
Abstrichstation Windesheim
An der Abstrichstation in Windesheim wurden seit dem 05.08.2020 bis einschließlich
20.04.2021 insgesamt 9696 Abstriche durchgeführt. Hiervon waren 1271 Tests positiv.
Dies entspricht einer Quote von rund 13,1 Prozent über den Gesamtzeitraum.
Betrachtet man nur die letzten drei Öffnungstage der Abstrichstation (Mittwoch,
14.04., Freitag, 16.04. und Montag, 19.04.) wurden 442 Abstriche in Windesheim durchgeführt, wovon 80 positiv waren, also rund 18,1 Prozent.
Die Abstrichstation in Windesheim wird durch die Kreisverwaltung betrieben,
weshalb der Kreisverwaltung die genauen Abstrichzahlen samt Testergebnisse vorliegen.
Darüber hinaus liegen der Kreisverwaltung keine Zahlen zu weiteren Abstrichen im
Landkreis vor. Unter anderem durch Hausärzte, Krankenhäuser oder
Senioreneinrichtungen werden ebenfalls Abstriche vorgenommen. Die
Kreisverwaltung erhält nur bei positiven Testergebnissen eine entsprechende
Rückmeldung, um infektionsrechtlich weitere Schritte vornehmen zu können.